Behandlungen als DGKS

Beschäftigung und Aktivierung:

  • Entspannungsübungen
  • Spielerische Aktivierung (Gesellschaftsspiele)
  • Kreative Tätigkeiten (Malen, Basteln, Handarbeiten)
  • Gemeinsame Ausflüge, gemeinsames Einkaufen
  • Freizeitgestaltung, Unterstützung bei der Pflege von Hobbies
  • Gemeinsames Kochen, Backen

Pflege zu Hause:

  • Entlassung aus dem Krankenhaus: Was sollte geklärt und organisiert werden?
  • Alters- bzw. behindertengerechte Einrichtung der Wohnung
  • Heilbehelfe und Hilfsmittel zur Bewältigung des Alltags (z.B. Gehbehelfe, Inkontinenzprodukte, Pflegebett)
  • Finanzielle Unterstützungsleistungen für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige (Pflegegeld, Gebührenbefreiungen, Zuschüsse), Hilfe beim Stellen von Anträgen
  • Unterstützungs- und Entlastungsdienste (mobile Pflege und Betreuungsdienste, Essen auf Rädern, Tagesbetreuung, Notruftelefon, 24 h Betreuung)
  • Erwachsenenvertretung, Vorsorgevollmacht
  • Spezielle Beratung in belastenden Lebenssituationen, bei gesundheitlichen Einschränkungen und Pflegeproblemen (z.B. Demenz)
  • Schulung pflegender Angehöriger in Pflegetechniken mit besonderem Fokus auf die Ergonomie (rückenschonendes Arbeiten)
  • Medikamente herrichten

Controlling:

  • Unabhängige Einschätzung des Pflegebedarfs
  • Professionelle Einschätzung der Qualität bestehender Dienste

Für Pflegebedürftige:

  • Entlastung pflegender Angehöriger durch gemeinsame Durchführung von Pflegetätigkeiten, Üben von Pflegetechniken, Einsatz von Hilfsmitteln
  • „Wer pflegt muss sich pflegen“ – psychosoziale Begleitung von Angehörigen, entlastende Gespräche
  • Begleitung zu Terminen außer Haus (Arztbesuche)
  • medizinisch-therapeutische Tätigkeiten nach ärztlicher Anordnung (z.B. Versorgung chronischer Wunden)

Honorar

Stundensatz für die Betreuung

Umsätze aus Heilbehandlungen gemäß Umsatzsteuergesetz (UstG) § 6 Abs. 1 Z 19 sind für die Berufsgruppe der Gesundheits- und Krankenpflegepersonen steuerfrei.

Es fällt daher keine Umsatzsteuer an.

Preis auf Anfrage

Die private Krankenversicherung übernimmt teilweise Behandlungen, d.h. Sie können, wenn die Deckung besteht, die bezahlten Rechnungen bei der Versicherung einreichen und bekommen einen Teil der Kosten rückerstattet.